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WERDEGANG 

DER LEBENSLAUF DES PASSIONIERTEN ANWALTS

dr johann schmidt

Dr. Johann Schmidt ist eine starke Persönlichkeit, die sich als Anwalt für Ihre Rechte mit Leidenschaft und Wissen einsetzt. Er wurde im Jahre 1955 in Bistritz in Siebenbürgen geboren. Nach seinem Umzug im Jahre 1975 nach Deutschland bestand er in Göttingen ein Jahr später die deutsche Abiturprüfung. Sie war die Voraussetzung für ein Hochschulstudium in Deutschland. 


Ab 1977 studierte Johann Schmidt an der renommierten Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Rechtswissenschaften. Diese Universität war schon damals eine der großen, forschungsstarken Universitäten des Landes. Im Jahre 1982 absolvierte er mit Erfolg die erste juristische Staatsprüfung. Bereits im Jahre 1985, mit gerade einmal 30 Jahren, wurde Johann Schmidt nach dem erfolgreichen Referendariat und dem zweiten juristischen Staatsexamen als Rechtsanwalt zugelassen. Nach der Aufnahme seiner Rechtsanwaltstätigkeit promovierte Johann Schmidt nebenher an der Universität Bremen zum Dr. jur. und gründete 1989 in Nürnberg eine Anwaltskanzlei.

Aufgrund seiner Heimatverbundenheit mit Siebenbürgen engagiert er sich in den Verbänden der 
Siebenbürger Sachsen. Er ist überzeugt, dass Vertriebenen und Aussiedlern bei der Durchsetzung ihrer Rechte und beim Ankommen in ihrer neuen Umgebung geholfen werden muss. Im Jahre 1989 wurde der junge Anwalt zum Bundesrechtsreferenten der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. gewählt. Seitdem setzt er sich als Anwalt und im Verband für die Rechte der Aussiedler und Spätaussiedler und ihre Integration in unsere Gesellschaft ein. Bald wurde seine Kompetenz auch vom Staat erkannt. Dr. Schmidt war von 1991 bis 1996 Mitglied des Beirats für Vertriebenen- und Flüchtlingsfragen beim Bundesministerium des Inneren.

Auf der Basis ständiger Fortbildung wurde er im Jahre 2003 zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht ernannt. Dr. Schmidt hat sein ganzes Leben lang auf Integration und das Zusammenwachsen Europas gesetzt und ist heute Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein. Der gebildete Anwalt spricht Deutsch, Rumänisch und Italienisch und wirkt als überzeugender Botschafter seiner Sache. Mit hohem Ethos vertritt er die Interessen seiner Mandanten und Mandantinnen.

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